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Vorstand und Beirat

Gemäß des Paragraphen 7 der Satzung des Verein Treffpunkt ist zum Vorstand Folgendes festgelegt:

  1. Der Vorstand des Verein Treffpunkt besteht aus fünf Mitgliedern, davon eine weibliche Vertreterin, ein männlicher Vertreter der aktiven JugendleiterInnen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren.

  2. Je zwei der Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Näheres wird in einer Geschäftsordnung geregelt.

  3. Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Das Vorstandsmandat der JugendleiterInnen endet nicht durch Erreichen der Altersgrenze von 27 Jahren, sondern mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.

  4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlungen, Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung wahrzunehmen.

  5. Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung von durch die Mitgliederversammlung genehmigte Vorhaben Darlehen unter 500tausend Euro aufzunehmen.

  6. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

  7. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.

  8. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens zwei Mal statt sowie nach Bedarf. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch ein Vorstandsmitglied. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit kommt ein Beschluss nicht zustande.

  9. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich erklären.

 

Im Paragraph 9 der Satzung des Verein Treffpunkt e.V. ist Folgendes zum „Beirat“ festgelegt worden:

  1. Der Beirat besteht aus bis zu drei VertreterInnen der KlientInnen des Vereins Treffpunkt. Sie müssen gleichzeitig Mitglieder des Verein Treffpunkt e.V. sein.

  2. Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung gewählt für die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl der Beiratsmitglieder ist möglich.

  3. Der Beirat übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

  4. Auf Antrag können Sachkosten erstattet werden.

  5. Der Beirat berät den Vorstand bei all seinen Aufgaben. Er nimmt an den Vorstandssitzungen teil und hat grundsätzlich Rederecht.

  6. Personalangelegenheiten werden ohne Anwesenheit des Beirats besprochen und beschlossen.